PROZESSBEGLEITUNG
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bei sexualisierter Gewalt
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Opfer von (Sexual-)Straftaten haben ein Recht auf einen Beistand in Form einer psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung.
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Das Bundesministerium für Justiz hat Opferschutz- und Opferhilfeorganisationen beauftragt, von Gewalt betroffenen Menschen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung
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bereiten wir Sie als Opfer und Angehörige auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vor,
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informieren wir Sie über ihre Rechte,
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unterstützen wir Sie in der Aufarbeitung des Erlebten,
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bereiten wir Sie auf Vernehmungen bei der Polizei und bei Gericht vor,
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begleiten wir Sie auf Wunsch zu diesen Vernehmungen und zu Gerichtsverhandlungen.
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden Informationsfolder für Prozessbegleitung:
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Für Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 02622/825 96 oder per Mail: fachberatung@wendepunkt.or.at